Schulordnung

Prinzipien für das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft

der Hauptschule Sophienstraße in Braunschweig

  1. Das Leben in unserer Schulgemeinschaft fordert von jedem einzelnen verantwortungsvolles Handeln und Rücksicht.

Bestimmungen, Vorschriften

1.       Schulbesuch

2.       Unterrichtsbeginn und -schluss

3.       Pausenordnung

4.       Unfallverhütung

5.       Brandschutzordnung

6.       Konfliktlösung

7.       Rauch- und Alkoholverbot

8.       Benachrichtigung der Schulleitung

9.       Besondere Vorschriften

10.     Weitere, aus der Praxis entstandene, nach gegenseitiger Absprache getroffene Regeln

Schulbesuch

Jeder Schüler ist verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen (Niedersächsisches Schulgesetz!).

Die für den Unterricht notwendigen Sachen (Bücher, Hefte, Zeichen- und Schreibmaterial, Sportkleidung usw.) sind stets mitzubringen.

Jeder muss pünktlich zum Unterricht erscheinen.

Unterrichtsversäumnisse können nur und müssen durch die Erziehungsberechtigten innerhalb von 3 Tagen nach dem ersten Fehltage begründet werden (schriftlich, in Ausnahmefällen auch telefonisch).

Urlaubsgesuche sind rechtzeitig vorher zu stellen.

Häufiges Zuspätkommen gilt als unentschuldigtes Fehlen.

Gegen Schüler, die häufig ohne stichhaltige Begründung dem Unterricht fernbleiben, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Vom Unterricht ausgeschlossene Schüler und solche, die dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben, werden in den hiervon betroffenen Fächern mit „ungenügend“ beurteilt.

Unterrichtsbeginn und -schluss

Vor Unterrichtsbeginn um 8.00 Uhr halten sich alle Schüler auf dem Schulhof auf.

Das Schulgebäude darf erst mit dem 1. Klingelzeichen betreten werden.

Beginnt der Unterricht später als mit der ersten Stunde um 8.00 Uhr, darf das Schulgebäude erst am Ende der Pause vor Unterrichtsbeginn betreten werden.

Die Flure sind kein Aufenthaltsort!

Zu-spät-Kommende halten beim Durchgang durch die Flure äußerste Ruhe ein, um stattfindenden Unterricht nicht zu stören.

Das Schulgelände darf bis zum Unterrichtsschluss nicht verlassen werden (Auch während der Pausen!). Ausnahmen nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch eine Lehrkraft.

Schüler, die nach Unterrichtsschluss zum Spielen auf dem Schulhof bleiben, dürfen durch ihr Verhalten stattfindenden Unterricht nicht beeinträchtigen.

Unterricht endet mit der Anordnung durch eine Lehrkraft.

Schüler sind nicht befugt, Unterrichtsausfall anzusagen!!

Pausenordnung

In den 5-Minuten-Pausen bleiben die Schüler (sofern kein Raumwechsel erfolgt) im Klassenraum.

Zur großen Pause begeben sich alle Schüler unverzüglich und auf direktem Wege auf den Hof.

Das Schulgelände darf während der Pausen (sowie auch bei Freistunden!) nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft verlassen werden.

Den Weisungen aufsichtsführender Schüler ist im Rahmen ihrer Befugnisse Folge zu leisten.

Bei ungünstiger Witterung wird Hauspause (Regenpause) durch dreimaliges Abläuten angeordnet. Die Schüler verbleiben in den Räumen, in denen sie Unterricht hatten. (Aufsichtführt der zuletzt unterrichtende Lehrer). Wird während der Pause abgeläutet, begeben sich die Schüler in die Unterrichtsräume für die kommende Stunde. (Aufsicht führt der für diese Stunde zuständige Lehrer).

Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Dort, wie auch überall auf dem Schulgelände, gilt striktes Rauchverbot.

Unfallverhütung

Jeder Schüler ist verpflichtet, durch Umsicht, verantwortungsvolles Mitdenken und Handeln für die Sicherheit in unserer Schulgemeinschaft Unfälle vermeiden zu helfen.   

Alle Handlungen oder Unterlassungen, die zur Gefährdung der eigenen Person oder anderer führen können, müssen unterbleiben.

Verboten ist vor allem:

1.         das Raufen, Herumtoben und Laufen in den Klassenräumen, den Fluren und

           Treppenhäusern,

2.         das Klettern auf Fensterbänke, Mauern, Zäune usw.,

3.        das Werfen und Stoßen mit gefährlichen Gegenständen,

4.         das Mitbringen von Sachen, die zur Verletzung bzw. Belästigung anderer führen können (Waffenerlass!),

5.         das Radfahren auf dem Schulhof,

6.         die unerlaubte Benutzung von Sportgeräten,

7.        der Umgang mit offenem Feuer (Rauchverbot!).

Brandschutzordnung

Der Umgang mit offenem Feuer in der Schule ist verboten. Bei naturwissenschaftlichen Versuchen halten wir uns genau an die Anweisungen des Lehrers.

Wenn in der Schule ein Brand ausbricht, müssen wir das Folgende tun:

1.        Wir benachrichtigen sofort die Schulleitung.

2.        Wir machen dem Hausmeister Meldung, der – wenn dies nicht schon durch die

          Schulleitung geschieht – Feueralarm anzeigt:

          2.1 Eine halbe Minute lang kurze Klingelzeichen in schneller Abfolge

          2.2 Bei Ausfall der Klingelanlage; Alarmanzeige mit dem Megaphon

3.         Wir schließen alle Fenster und treten in der Klasse ruhig an. Wir prüfen nach, ob jemand fehlt.

4.        Wir verlassen mit dem Lehrer geschlossen den Klassenraum (Tür schließen!)

          und gehen über den unten angegebenen Fluchtweg zum Sammelplatz vor der

          Turnhalle.

          (Beim Sportunterricht befindliche Personen bleiben im Turnhallengebäude,

          ziehen jedoch ihre Straßenkleidungan.)

5.         Wir bleiben unter der Aufsicht des Lehrers und verhalten uns ruhig. Der Lehrer kontrolliert noch einmal, ob alle Schüler da sind.

Bei einem Übungsalarm verhalten wir uns wie im Ernstfall. Die Nichtbefolgung der Anweisungen eines Lehrers bei Alarm ist ein grober Verstoß gegen die Schulordnung. Die missbräuchliche Benutzung sowie die Zerstörung von Alarmanlagen und Rettungsgeräten hat Ordnungsmaßnahmen zur Folge.

Konfliktlösung

Alle Streitigkeiten werden gewaltfrei gelöst!

Zur Konfliktlösung sollten folgende Möglichkeiten in Anspruch genommen werden:

1.     die Aussprache untereinander,

2.     das gemeinsame Gespräch der Streitenden mit dem Klassenlehrer oder einem Lehrer des Vertrauens,

3.     die Aufarbeitung des Konfliktstoffes durch Diskussion in der Klassengemeinschaft,

4.     Konsultation der Konfliktlotsen.

Rauch- und Alkoholverbot

Allen Schülern ist das Rauchen und der Genuss von Alkohol auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Die älteren Schüler sind aufgefordert, durch vorbildliches Verhalten die jüngeren Mitschüler (z.B. auch vor dem Schulgebäude) nicht zum Rauchen und dem Genuss von Alkohol zu verleiten.

Benachrichtigung der Schulleitung

Folgende Vorkommnisse müssen so schnell wie möglich der Schulleitung gemeldet werden:

1.     Notfälle wie Feuer, schwere Unfälle, Gefährdung einer Person,

2.     Ausbleiben eines Lehrers (spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn),

3.     ungewöhnliche Vorfälle.

Alle Unfälle, die eine ärztliche Behandlung erfordern, sowie Sachschäden sind umgehend im Sekretariat anzuzeigen.

Besondere Vorschriften

1.     Verlässt eine Lehrkraft aus zwingenden Gründen den Unterrichtsraum, bewahren alle Disziplin und arbeiten gemäß der ergangenen Weisung weiter. Nötigenfalls ist die Schulleitung zu benachrichtigen.

2.     Nach Unterrichtsschluss verlässt jeder Schüler seinen Platz in ordnungsgemäßem Zustand. Die Fenster sollen geschlossen, das Licht ggf. ausgeschaltet werden.

3.     Zu (besonderen) Veranstaltungen außerhalb der normalen Unterrichtszeiten, auch zum Nachmittagsunterricht, dürfen Schüler das Schulgebäude erst betreten, wenn Aufsicht durch eine Lehrkraft gewährleistet ist.

4.     Bei einer Veranstaltung außerhalb das Schulgebäudes hat sich jeder Schüler pünktlich am verabredeten Treffpunkt einzufinden, Ort und Schluss der Veranstaltung werden ausnahmslos durch eine Lehrkraft festgesetzt. Danach befinden sich die Schüler nicht mehr unter Aufsichtsverpflichtung seitens der Schule.

5.     Für Schüler, die außerhalb unseres Schulgeländes an einer Unterrichtsveranstaltung teilnehmen, gelten ggf. über die schulinternen Vorschriften hinaus die Betriebs- und Sicherheitsordnungen des jeweiligen Standortes.

6.     Bei ungünstiger Witterung (Smog, Eisregen) fällt Unterricht nur unter bestimmten Bedingungen aus. Rundfunkdurchsagen sind zu beachten!