Sprachlernklasse

 An der Hauptschule Sophienstraße  gibt es eine Sprachlernklasse für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die erst seit kurzem in Deutschland sind und die aufgrund  erheblicher Defizite in der deutschen Sprache nicht dem Unterricht in der Regelklasse folgen können.

Grundlage für die Arbeit in der Sprachlernklasse sind die Bestimmungen des Erlasses „Förderung von Bildungserfolge und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunft“ vom 01.07. 2014, die curricularen Vorgaben für den Unterricht „Deutsch als Zweitsprache ( MK Hannover 2016, www.cuvo.nibis.de)  und der Leitfaden für die Durchführung von Sprachfeststellungsprüfungen vom 26.10.2016.

Die  „DaZ-Klasse“ wird von maximal  16 Schülerinnen und Schülern  im Alter von 11 bis 16 Jahren besucht. Es stehen bis zu 30 Unterrichtsstunden für die Klasse zur Verfügung. Einige Stunden werden  auch für die Bildung von Lerngruppen oder Doppelbesetzung verwendet werden

Die Aufenthaltsdauer der Sch. in D. reicht von wenigen Wochen bis zu maximal 1 Jahr. Sie haben  insgesamt  sehr unterschiedliche Lernerfahrungen und –voraussetzungen.
Die  Sch. verfügen über Grund- und Sekundarschulerfahrungen mit unterschiedlichem Erfolg (vergleichbar von Hauptschulniveau mit elementaren Grundkenntnissen  bis hin zu einer entwickelten Lesekompetenz [Literacy/Literalität] auf vergleichbarem Gymnasialniveau). Insgesamt sind in der Klasse sehr  viele  verschiedene Muttersprachen zu berücksichtigen.

Je nach Vorerfahrungen, Interessen und Leistungsvermögen nehmen einige Schüler verstärkt am Unterricht ihrer (zukünftigen) Regelklassen teil. In der DaZ-Klasse wird schwerpunktmäßig Deutsch als Zweitsprache unterrichtet. Daneben werden regelmäßig Mathematik und für die Sch. relevante Sachthemen (z.B. Orientierung, Ernährung, Erdkunde, Biologie, gruppendynamische Themen u.ä.m.) unterrichtet.

Die Aufnahme erfolgt durch ein ausführliches Aufnahmegespräch mit den Erziehungsberechtigten/Übersetzern (Erl. Nr. 2.2) und ggfs. mit einer differenzierten Lernstandsermittlung mit geeignetem spezifischem Material (je nach Lernerfahrungen und Kompetenzbereichen). Die Integration in den Klassenverband und das differenzierte Berücksichtigen der Lernvoraussetzungen und Gestalten des Lernprozesses erfordern eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Lehrkräfte bis hin zum Teamteaching, eine intensive Bereitschaft, sich mit der Migrationssituation auseinandersetzen, diese zu berücksichtigen und sich selbst für diese Arbeit zu qualifizieren, eine große personelle Kontinuität, die Verteilung der Aufgaben auf wenige Köpfe und Hände und die Berücksichtigung der besonderen Bedingungen in schulorganisatorischer Hinsicht (keine Rest- bzw. Randstunden, keine Vertretungsreserve). Gearbeitet wird mit den Lehrwerken Team und Magnet.

Der Unterricht in der Sprachlernklasse dient vorrangig dem Erwerb und der Erweiterung der deutschen Sprachkenntnisse und der Vorbereitung auf den Übergang in die Regelklasse. Wichtig ist auch, dass sich neu ankommende Schülerinnen und Schüler zunächst in dem fremden Land einleben, in der Schule ankommen und sich in das Schulleben eingewöhnen. Sehr viel Zeit vergeht am Anfang oftmals auch mit dem Einüben schulischer Prinzipien (z.B. das Erledigen von Hausaufgaben, die Vermittlung von Klassen- und Schulregeln, die Anwendung verschiedener Arbeits- und Sozialformen).

Der Besuch der Sprachlernklasse dauert in der Regel maximal ein Jahr, kann aber entsprechend des Bildungsstands der Schülerin/ des Schülers jederzeit verkürzt werden, um den Übergang in die Regelklasse an einer passenden Schule je nach Voraussetzung individuell flexibel zu gestalten. Dies ist nicht zwingend die Hauptschule Sophienstraße, an der die Sprachlernklasse besucht wird. Gute Kontakte für den Übergang in die Realschule bzw. das Gymnasium bestehen zu  drei weiterführenden Schulen. Für den leichteren Übergang in eine Regelklasse dieser Schulen bekommen die Schüler in der Regel eine Möglichkeit, in der künftigen Regelklasse zu hospitieren und an dem Unterricht dieser Klasse teilzunehmen.

Ist es für die Schülerinnen und Schüler nicht möglich die Pflichtfremdsprache Englisch zu erlernen bzw. erscheint aussichtslos, können nach eingehender Beratung durch die Schule die Leistungen in der Herkunftssprache anstelle der Leistungen in einer Pflichtfremdsprache treten und durch eine Sprachfeststellungsprüfung nachgewiesen werden. ( s. Zusammen-fassung zur Sprachfeststellungsprüfung). Trotz der Sprachfeststellungsprüfung wird die Teilnahme am Englischunterricht wegen der besonderen Bedeutung des Englischen für den weiteren schulischen Werdegang allerdings dringend empfohlen. Aus diesem Grund wird die Teilnahme am Englischunterricht auch dann empfohlen, wenn Leistungen in Englisch durch Leistungen in der Herkunftssprache ersetzt wurden. Diese Teilnahme wird nicht benotet, aber mit „teilgenommen“ im Zeugnis vermerkt.

In den ersten zwei Jahren des Besuchs einer deutschen Schule können die Noten in den Fächern, in denen die Beherrschung der deutschen Sprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Mitarbeit ist, durch Bemerkungen über den Leistungsstand und den Lernfortschritt ersetzt bzw. ergänzt werden. In Ausnahmefällen ist eine Benotung dann sinnvoll, wenn es pädagogisch angebracht scheint, jedoch nicht zum Nachteil der Schülerinnen und Schüler.